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Menschenpflichten

Der Mensch hat nicht nur allgemeine und angeborene Recht, er hat auch Pflichten, gegenüber sich selbst, gegenüber anderen Menschen und gegenüber der Welt als ganzer. "Der Name Menschenrechte kann ohne Menschenpflichten nicht genannt werden" , schreibt J.G. Herder in seinen Briefen zur Beförderung der Humanität. Die DRI Broschüre stellt diese Idee vor:

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DRI Menschenpflichten (2023) B.pdf
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Die Allgemeine Erklärung der Menschenpflichten

Die Allgemeine Erklärung der Menschenpflichten wurde vom InterAction Council am 1. September 1997, im Zusammenhang mit dem 50ten Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vorgestellt. Der Council schlug vor, die Erklärung der Menschenrechte um eine parallele Erklärung zu Menschenpflichten zu ergänzen. Diese zweite Erklärung, die auf der Weltethos-Erklärung von Prof. H. Küng basiert, hat seitdem viele Befürworter und Unterstützer seitens führender Politiker, Wissenschaftler und Vertreter der Weltreligionen gefunden. Details siehe die InterAction Council / Declaration of Human Responsibilities Webseite.

 

Das DRI unterstützt diese Allgemeine Erklärung der Menschenpflichten und schlägt vor, die Erklärung zur Grundlage politischer, sozialer und kultureller Diskussion zu machen, auf internationaler, nationaler, institutioneller und persönlicher Ebene. 

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Allgemeine Erklärung der Menschenpflichten
IAC Declaration (D).pdf
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Die Allgemeine Erklärung zur Menschlichen Verantwortung

Die Österreichische Gesellschaft für Zukunftspolitik hat eine Allgemeine Erklärung zur Menschlichen Verantwortung erarbeitet und publiziert, die die Verantwortung des einzelnen Menschen auf drei Ebenen näher beschreibt und - so das Ziel - normativ postuliert: Verantwortung für sich selber, Verantwortung für andere und Verantwortung für die Umwelt. Im Kontext der Arbeit des DRI ist diese Allgemeine Erklärung zur Menschlichen Verantwortung ein gutes Beispiel dafür, wie die globalen Herausforderungen der Menschheit im 21. Jahrhundert auf der Ebene des einzelnen Individuums, des Menschen, angegangen werden können.

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Allgemeine Erklärung zur Menschlichen Verantwortung
ÖGZ Erklärung (D).pdf
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