Weltethos für das 21. Jahrhundert oder: Wie kann Zukunft (ethisch) berücksichtigt werden? (Teil II)

Robert Brunnhuber

Researcher, DRI

 

Weltethos für das 21. Jahrhundert oder: Wie kann Zukunft (ethisch) berücksichtigt werden?

 

Fortsetzung von Teil I dieses Artikels (DRI Newsletter bzw. Blogeintrag Januar 2020)

 

 

(III) Wie kann Zukunft ethisch berücksichtigt werden? 

 

Der Hinweis auf Bacons Gesellschaftsutopie ist jedoch kein Zufall, sondern führt zu einem weiteren sozialwissenschaftlichen Konzept, welches nicht nur die gesellschaftliche Konstruktion von Zukunftsbildern erforscht, sondern bereits mit ethischen Überlegungen verknüpft, nämlich die Analyse von Dystopien und deren Charakter als „Vorwarnungen“, um die in neuen Trends inhärenten Risiken frühzeitig zu erkennen, damit Interventionsspielräume für gesellschaftliche Entwicklungen erhalten bleiben. Dieser an sich literaturwissenschaftliche Ansatz versteht Zukunft durchaus als offen, zumindest weniger deterministisch, und greift die Elemente „Ethik“ und „Entwicklung“ bereits implizit auf, sowie zivilgesellschaftliche Bewegungen als einflussnehmende Größe. Claisse/Delvenne (2015) haben Dystopien mit soziologischen Gesellschaftsdiagnosen verglichen, v.a. Ulrich Becks Risikogesellschaft, und Gemeinsamkeiten festgestellt. Deshalb nennen sie diese auch „Weckrufe“, die dazu dienen, der Gesellschaft die Frage zu stellen: Ist es wirklich das, was ihr wollt? Wenn nicht, dann gilt es frühzeitig einen Ausweg zu finden. Die in diesen dystopischen Darstellungen benutzen inkorporierten ethischen Erwägungen stellen dabei Weichenstellungen dar, da in den Dystopien zwar bereits das volle Ausmaß erkennbar wird, aber sich von diesen fiktiven Erzählungen rückwirkend erkennen lässt, wo eine Gesellschaft bereits steht und wie weit fortgeschritten die Entwicklung des Ausmaßes bereits ist. Wenn nun behauptet wird, ein solcher sozialwissenschaftlicher Zugang wäre zu wenig objektiv, so lässt sich empirisch nachweisen: Viele der ethischen Ideen aus Utopien sind tatsächliche Realität in modernen Gesellschaften geworden. Zu hoffen ist daher, dass analog dazu die Ideen der Dystopien sich nicht realisieren, was insofern ebenfalls plausibel anzunehmen ist, weil Menschen, wenn sie in Missständen leben, danach trachten diese Missstände zu überwinden. Damit es aber nicht erst zu dieser Reaktion kommen muss, erlauben Dystopien Prävention als „Weckrufe“. Dystopien, v.a. bezüglich Digitalisierung, erleben gerade in Form diverser Spielfilm-Produktionen eine neue Hochkonjunktur. Um diesen Ansatz jedoch für Forschungszwecke beispielhaft zu konkretisieren: Um Zukunft ethisch berücksichtigen zu können, könnten Personen dazu befragt werden, welche gesellschaftliche Zukunft sie sich wünschen, und aus der Menge dieser Wunschkonstruktionen wären jene moralischen Intuitionen erkennbar, die alle diese Personen konsensuell teilen, was letztlich jene ethischen Standards sein sollten, denen „die Gesellschaft“ in der „Zukunft“ gerecht werden sollte (vgl. Brunnhuber, 2018). Um nur ein Beispiel zum Zweck des Nachweises zu benennen, dass solche moralischen Intuitionen existieren, lässt sich aus verschiedenen experimentellen Designs der psychologischen Forschung erkennen, dass Menschen stark Fairness-orientiert sind. Fairness, wie auch immer geartet, wird daher für eine ethische Berücksichtigung der Zukunft zwangsläufig relevant sein. 

 

Bacons Utopie ist jedoch kein gutes Beispiel, abgesehen davon, dass sich sein Traum der „Erweiterung der menschlichen Herrschaft bis an die Grenzen des überhaupt Möglichen“ quasi erfüllt hat. Laut Saage (1998) ist sie mehr als andere Utopien enthistorisiert, denn sie wird als „die beste aller denkbaren Welten“ vorgestellt, in welcher es keinerlei Verbesserungspotenziale, und damit keinerlei Entwicklungsspielräume, mehr gibt. Utopien stellen Gesellschaften als Kontrastfolie dar, um eine Vorstellung dafür zu geben, wie eine Gesellschaft, die gewisse Missstände bereits überwunden hat, vorzustellen ist. Bacons fundamentaler Fehler besteht darin, dass seine Utopie mehr als die anderen ein Paradebeispiel dafür ist, dass Menschen für die Gesellschaft existieren, anstatt die Gesellschaft für den Menschen. Damit handelt es sich um eine völlige Verkehrung der Sinnhaftigkeit von Gesellschaft. Dass diese Sinn-Verkehrung bloß zu Missständen und Veränderungsbestrebungen führt, lehrt die Geschichte, und führt Bacons Enthistorisierung ad absurdum. Dass es sich dabei um eine moralische Intuition handelt, zeigen zudem alle jene Filmproduktionen, die diese Verkehrung in utopischen Zukunftsgesellschaften aufgreifen. Dies kann nicht im Detail erörtert werden, doch sei erwähnt, dass der entscheidende Fehler darin besteht, dass das Wesen des Menschen bei der Festlegung der Institutionen in Bacons Konzeption keine Rolle spielt, wo es bei seinem Vorbild, Platons Politeia, noch ausschlaggebend war.

 

Mit Verweis auf den Beitrag von Brunnhuber (2019) im Sammelband kann dies so erklärt werden: Da der Mensch drei Grundbestrebungen besitzt, die das Mensch-Sein selbst definieren (siehe: Brunnhuber, 2018), kann mittels Perspektivenwechsel nach der Goldenen Regel (GR) verallgemeinert werden: Wenn du dir die möglichst umfassende „Verfolgung“ der Grundbestrebungen (ähnlich der Verfolgung von Zielen) für dich wünscht, d.h. Anerkennung von anderen, nicht bevormundet werden und Fähigkeiten erwerben, dann wünsche dies auch jedem anderen! Begründung: Da die möglichst umfassende Verfolgung der Grundbestrebungen des Einzelnen nur in einer Gesellschaft möglich ist, die umfassende Möglichkeiten dafür bereitstellt, aber zur Entwicklung von Gesellschaften viele Menschen nötig sind, ist der Altruismus bereits im Egoismus enthalten, und wird im Zuge der Entwicklung einer Gesellschaft (Diversifikation, Stratifikation und Komplexitätsanstieg) in einen Altruismus transformiert. Kurz: „Ich“ kann nur in einer Gesellschaft, die mir das Mensch-Sein erlaubt, leben, wenn „ich“ mit anderen kooperiere, und eine solche Gesellschaft mit anderen baue, die aber nur dann einwilligen werden, wenn sie auch ihr Mensch-Sein zum Ausdruck bringen können, und zwar in möglichst gleicher, umfassender Weise (Fairness). Deshalb wird Kooperation und Reziprozität häufig mit Menschlichkeit in Verbindung gebracht (oder darauf reduziert). Während die GR gebietet, dass in zwischenmenschlichen Beziehungen diese Grundbestrebungen berücksichtigt werden sollen, erweitert das Humanitätsprinzip des Weltethos den Fokus. Denn auch Gesellschaften „behandeln“ Menschen, da erst die gesellschaftlichen Bedingungen darüber entscheiden, wie Menschen tatsächlich (!) miteinander interagieren und ob der Mensch seine Grundbestrebungen überhaupt zum Ausdruck bringen kann (siehe: Sklavengesellschaften), und v.a.: wie umfangreich.  Gerade diese Grundbestrebungen sind in Bacons Utopie, abgesehen von der gegenseitigen Anerkennung in Form von Respekt, im höchsten Maße unterbelichtet. Ohne diese sind Menschen aber nicht mehr als Roboter, die zu Marionetten im „Korsett ritualisierter Verhaltensweisen“ (Saage, 1998) werden. Ob Bacon dennoch den Makrotrend Digitalisierung bejubeln würde, ist gemessen an seiner Utopie deshalb fraglich, weil sie scheinbar doch alle seine Vorstellungen sprengt. 

 

Die Polemik gegen die unhinterfragte Forcierung der Technologie im Sammelband ist daher Ausdruck einer wachsenden Skepsis, die diese kulturelle Selbstverständlichkeit zunehmend infrage stellt (siehe v.a. Karl-Josef Kuschels Beitrag, S. 52 f.). Global betrachtet sind es jedenfalls drei Probleme, die in der aktuellen Forschung besondere Aufmerksamkeit erhalten, und dringend eine Antwort erfordern, bevor sie zum tatsächlichen Problem werden: Künstliche Superintelligenz (vgl. Janszky/Abicht, 2018, S. 275, S. 278, S. 288), die Störanfälligkeiten durch digitale Vernetzung (siehe hierzu die ÖAW-Studie: „Digitaler Stillstand“ des ITA: http://epub.oeaw.ac.at/ita/ita-projektberichte/2017-01.pdf) und die Diskrepanz zur Notwendigkeit der Umsetzung der Umweltverträglichkeit. So hatte erst jüngst das französische ThinkTank ''Shift Project'' in ihrer Studie ''Climate Crisis'' darauf aufmerksam gemacht, dass die permanente Nutzung digitaler Medien mit Klimaschutz, zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt, inkompatibel ist. 

 

Dies führt zum Thema Zukunft und der globalen Sorge um die Entwicklung der Menschheit zurück. Diese drei Themen können mittels des genuin ethischen Konzepts ''time print'' zukunftsethisch berücksichtigt werden (vgl. Adam/Groves, 2011). Im Kern besagt es: Es ist verantwortungslos, Handlungen durchzuführen, deren tatsächliche Konsequenzen weit in die Zukunft hineinreichen und unüberschaubar sind. 

 

Doch es gibt eine vierte, eher unbemerkte Herausforderung, die ebenfalls zentral erscheint, und auf welche etwa Ulrich Hemel in seinem Beitrag „Der Weg der digitalen Balance“, eingeht: Die Gestaltung einer menschenwürdigen Digitalisierung. Denn die psychologische Forschung erkennt hier immer mehr Schattenseiten. Der Autor dieses Blogbeitrags hat dafür einen Ansatz basierend auf der ''Human Factors''-Forschung entwickelt, die im Zusammenhang mit Digitalisierung wichtige Einsichten liefert, da dieser interdisziplinäre Forschungszweig die Mensch-Maschine-Interaktionen im deutlich kleineren Rahmen frühzeitig untersuchte, und somit bereits wegweisende Erkenntnisse liefert, wie diese menschenfreundliche Gestaltung möglich ist. Die Lösung besteht nach diesem Ansatz darin die vom Autor so bezeichneten fundamentalen ''Human Factors'' (fHF) für die weitere Digitalisierung zu berücksichtigen. (Vorarbeiten dazu, welche Human Factors dies sind und wie diese berücksichtigt werden können, wurden bereits vom Autor geleistet. Für Kooperationen steht der Autor zur Verfügung.) Um die Grundintention auf simplifizierte Weise zu illustrieren: der Mensch ist ein auf Bewegung und soziale Interaktion ausgelegtes Wesen seit seiner Genese, um nur zwei markante Wesensmerkmale heranzuziehen. Der Konsum digitaler Medien dagegen läuft diesen beiden Aspekt diametral entgegen: er fördert die Tendenz zu weniger Bewegung durch statischen Konsum und einer Reduktion der sozialen Kontakte auf oberflächliche, aber quantitativ umfassende Beziehungen, was dazu führt, dass die Menschen eher in ihren ''bubbles'' leben, aus denen sie andere Personen oder deren Kommentare bewerten. Um ein noch konkreteres Beispiel zu geben: Einer dieser fHF ist der sogenannten ''social comparison bias'', also der Drang sich stets mit anderen zu vergleichen. Mehrere Studien kamen zu dem Ergebnis, dass diese Neigung durch den Konsum sozialer Medien forciert wird, mit dem Ergebnis zunehmender Depressionen unter Jugendlichen (Quellen siehe Burnell et al., 2019). Selbstverständlich schlägt auch hier die Psychologie Lösungen vor, wie Individuen damit umgehen können oder sollten, doch das Phänomen des ''Problematic Smartphone Use'', wie es in der Forschung genannt wird, ist ein kulturelles Phänomen. Dieses zu beheben ist daher nicht Sache der Einhaltung von Verhaltensvorschriften durch Individuen, denn es hält sich auch kaum jemand an die Regeln im Umgang mit Smartphones: Zu viel wäre zu beachten. Damit wäre ein weiterer fHF angesprochen: die Erschöpfung kognitiver Ressourcen, was durch die permanente Informationsverarbeitung ebenfalls schneller erfolgt, als ohne den erhöhten Informationsüberfluss. Konkret: Digitalisierung, wie sie derzeit stattfindet, überfordert den Menschen, weil sie mit zahlreichen fHF nicht kompatibel ist. Wie bereits an anderer Stelle erörtert, widerspricht dies im Verständnis des Autors dem Humanitätsprinzip des Weltethos - systematisch und gesellschaftlich. Und dies ist erst der Anfang dieses Makrotrends. Um daher Zukunft in dieser Hinsicht ethisch zu berücksichtigen, wäre es daher angebracht, dass Digitalisierung menschenfreundlich gestaltet wird, d.h. fHF nicht systematisch verletzt werden, also zukünftig berücksichtigt werden. Dies kann auch verallgemeinert werden: Werden die drei Grundbestrebungen bedacht, so stellt sich heraus, dass alle drei gewissermaßen begrenzt werden: Anerkennung etwa gemäß Hass-Postings und Cyber-Mobbing, Selbstbestimmung etwa gemäß ''micro targeting'', Kompetenzentfaltung etwa gemäß ''bots'', die deutlich bessere Leistungen erzielen und damit das Selbstwert-Gefühl einzelner Personen erschüttern (vgl. Janszky/Abicht, 2018). Mit Günther Anders kann daher paraphrasiert werden: Steht die Antiquiertheit des Menschen im Zeitalter der Digitalisierung bevor? Digitalisierung wird zwar den Menschen aus der Arbeitswelt nicht verdrängen, weil die Ironien der Automatisierung (Bainbridge) – zumindest vorerst – bestehen werden, die den Menschen als notwendiges Korrektiv verlangen. Doch die Einschränkung der Grundbestrebungen wird gesamtgesellschaftlich weiterhin Angst und Zukunftssorgen schüren (vgl. Janszky/Abicht, 2018, S. 270 ff.). Selbiges gilt für die Realisierung Nachhaltiger Entwicklung nach den drei klassischen Dimensionen. Am Beispiel 5G-Standard: Ökonomisch lassen sich damit kaum größere Gewinne erzielen, ökologisch ist der zusätzliche Datentransfer und die Datenmüllproduktion bedingt durch einen erhöhten Energieaufwand fragwürdig (siehe ''Shift Project''-Studie), sozial betrachtet sind die Gesundheitsrisiken durch hochfrequente elektromagnetische Felder ein Thema von höchster Brisanz, weil dadurch kollektiv allen Risiken aufgebürdet werden würden, die damit nicht einverstanden sind. Es lässt sich daher zusammenfassen: Digitalisierung ist eine kulturelle Erzählung, die solange das Zukunftsbild dominieren wird, solange die kulturelle Faszination besteht, die erst dann abklingen wird, wenn sie, wie ehemals andere technische Faszinationen, durch gravierende Probleme erschüttert wird. Bis dahin ist diese ein determinierender Makrotrend und eine Pfadabhängigkeit, die aber die Notwendigkeit der aktiven und bewussten Gestaltung zum Wohle des Menschen verlangt. Fazit: Menschlichkeit als Ideal wurde im Zuge des „Fortschritts“ mit dem Epizentrum Technologie fragwürdig. Die Assoziation von Zukunft mit „Technologie“ ist aber bereits ebenfalls eine fragwürdige Selbstverständlichkeit, zwar noch nicht in Wirtschaft und Politik, aber in Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Die Polemik gegen die unhinterfragte Forcierung der Technologie im Sammelband ist daher Ausdruck einer wachsenden Skepsis, die diese kulturelle Selbstverständlichkeit zunehmend infrage stellt. Das eigentliche Epizentrum sollten der Mensch, die Menschheit und die Menschlichkeit sein, die Technologie im Dienste dessen anstatt ein Selbstzweck. Bisher war Technologie im Dienste des Menschen als Werkzeug der Erleichterung. Aktuell ist der Mensch im Begriff sich unter seine eigenen Kreationen zu unterwerfen, von diesen dominiert zu werden oder gar einen neuen künstlichen Götzen zu kreieren, der bereits von manchen als Religionsersatz gehuldigt wird (eine Auflistung der Technologien siehe: Janszky/Abicht, 2018). 

 

Daher, wenn noch Weichenstellungen möglich sind, nochmals zurück zum Hauptthema: Wie kann Zukunft ethisch berücksichtigt werden? Die vermutlich wichtigste Aufgabe der Ethik als Wissenschaft ist die Begründung der allgemeinen Gültigkeit von normativen Forderungen. (Anm.: Außer jemand vertritt eine skeptische Position, wonach eine solche Verallgemeinerbarkeit grundsätzlich nicht möglich ist und/oder sinnlos, was jedoch bei genauer Betrachtung in verschiedener Hinsicht selbst eine unzulässige Verallgemeinerung darstellt.) Zu diesem Zweck wurden verschiedene Verfahren entwickelt, die die Verallgemeinerbarkeit rechtfertigen. Dabei handelt es sich aber nicht bloß um das theoretische Interesse, wie diese Verallgemeinerbarkeit nachgewiesen werden kann – ähnlich einem mathematischen Beweis –, sondern involviert auch das für die Ethik typische praktische Interesse der Herstellung von Konsens. Führen mehrere dieser Verfahren zu demselben Ergebnis –  idealerweise kein Verfahren zu einem widersprüchlichen Ergebnis –, so lässt sich plausibel argumentieren, dass es sich um tatsächlich allgemein gültige normative Forderungen handelt. Eine solche normative Forderung lautet, dass zukünftigen Generationen nicht größere Risiken bezüglich ihrer fortdauernden Existenz zugemutet werden sollten, als für das gedeihliche Fortbestehen der gegenwärtigen Weltgesellschaft in einem hinsichtlich der Zukunft erträglichen Maße zwingend erforderlich ist. Dies wurde in Brunnhuber (2019) im Rahmen eines entwicklungsethischen Imperativs basierend auf der Goldenen Regel des Weltethos sinngemäß so argumentiert: Wenn du für dich selber wünscht, dass die gegenwärtige Gesellschaft immer sicherer wird, dann wünsche dies auch allen zukünftigen Generationen. Diese Forderung erscheint auf den ersten Blick nicht ganz schlüssig, da sie nicht vom Individuum alleine ausgeht, sondern vom in der Gesellschaft situierten Individuum, zudem eine Zukunftsperspektive mit einschließt, und weitere implizite Annahmen enthält. Mit anderen Worten: Eine modifizierte Version der Goldenen Regel darstellt, die lediglich die Grundstruktur dieser nutzt. Sie enthält also nicht nur die Forderung an die einzelne Person, sich so zu verhalten, dass nachfolgende Generationen in möglichst sicheren Gesellschaften leben, und sich daran aktiv zu beteiligen, sondern diese Forderung wird auch an überindividuelle Instanzen aller Art gerichtet, die an der aktiven Gestaltung der Gesellschaft beteiligt sind. Die ausführlichere Rechtfertigung des Inhalts dieser normativen Forderung wird in Brunnhuber (2019) auf eine von drei dort genannten Varianten geliefert, nämlich der formalen Gleichheit basierend auf Rawls Urzustandsidee zum Nachweis der allgemeinen Gültigkeit dieser Forderung. Sie hat den Vorteil, dass sie wegen ihres formalen Charakters allgemein nachvollziehbar, kaum angreifbar und daher konsensfähig ist, weil sie nur die Grundstruktur der Goldenen Regel benötigt. 

 

Ein weiteres Verfahren nutzt dagegen die menschliche Fähigkeit zur Empathie. Eine Rechtfertigung auf dieser Ebene lässt zwar das gleiche Ergebnis erkennen, aber ist deutlich stärker in Zweifel zu ziehen. Diese normative Forderung ließe sich etwa im Rahmen einer Care-Ethik ebenfalls rechtfertigen, wie dies etwa Adam/Groves (2011) mit ihrem Konzept ''Time print'' tun, welches aber die Ethikkonzeption nach Hans Jonas aufgreifend um das Element Zukunft erweitert: Um des Mitgefühls gegenüber zukünftigen Generationen wegen (Care-Ethik), denen nicht ohne deren Verschulden negative Konsequenzen aufgebürdet werden sollten (Jonas' Imperativ), sind nur solche Handlungen von intergenerationeller Relevanz zulässig, deren Konsequenzen aus gegenwärtiger Perspektive überschaubar sind, um nur jene zu wählen, deren Schadenspotenzial zukünftige Generationen nicht gefährdet (''Time print''). Mit anderen Worten: Handlungen, von denen nicht definitiv ermittelt werden kann, (a) welchen tatsächlichen Schäden diese in Zukunft anrichten, sind unethisch, weil nur solche Handlungen zulässig sind, deren Konsequenzen antizipierbar sind, um (b) nur jene zuzulassen, die entweder nur positive oder gar keine Konsequenzen auf zukünftige Generationen haben. Das Konzept ist zwar plausibel, aber hinsichtlich der theoretischen Ermittlung der tatsächlichen Konsequenzen und der praktischen Anwendung gemessen am gegenwärtigen Weltzustand bezüglich seiner Relevanz – genauso wie Jonas' Ethik als sein Vorbild sich in diverse theoretische und praktische Probleme verstrickt – fraglich. Geteilt werden kann mit Adam/Groves (2011) aber deren Ausgangspunkt, wonach die tatsächlichen Probleme eines bereits riskanten Zukunftszustands für zukünftige Generationen in der Ursache des hohen Gegenwartsbezuges der aktuellen und unmittelbar vorherigen Generationen lag, was bspw. in den Wirtschaftswissenschaften typisch war. Dieser Gegenwartsbezug hat jedoch mehrere Ursachen: Auch auf institutioneller Ebene verorten sie diesen Gegenwartsbezug, der im Gewand einer Ethik sich nicht nur beiläufig eingeschlichen hat, sondern so aktiv legitimiert und absichtlich praktiziert wurde. Und diese Wurzel sehen sie ebenfalls in der Ethik nach John Rawls, wonach Gerechtigkeit im Sinne einer Verteilungsgerechtigkeit stets gegenwartsbezogen ist (vgl. DRI, 2019), und zukünftige Generationen im Gesellschaftsvertrag nach Rawls keine Rolle spielen. Ob diese Kritik gerechtfertigt ist, soll hier nicht behauptet werden, aber es lässt sich Rawls Argumentation genauso für die Konzeption eines Gesellschaftsvertrages der intergenerationellen Gerechtigkeit anwenden, wenn es um die Goldene Regel erweitert wird (vgl. Brunnhuber, 2019). Und dies sogar auf doppelte Weise, wie das dritte Verfahren demonstriert, welches sich des Perspektivenwechsels bedient. 

 

Interessanterweise wird eines der zentralen Elemente von Rawls Ethik, die Idee des Überlegungsgleichgewichts, bereits von Leonard Nelson als „Abwägungsgesetz“ (in: Kritik der praktischen Vernunft) verwendet (sinngemäß): Handle nur so, dass du auch dann deine Handlung(sweise) befürworten kannst, wenn die Interessen der von ihr Betroffenen deine eigenen wären. Dieses Abwägungsgesetz kombiniert nun die formale Idee des Überlegungsgleichgewichts, wonach ethische Prinzipien und konkrete moralische Handlungen übereinstimmen müssen, mit einer inhaltlichen Konkretisierung, die aber erst durch den Perspektivenwechsel hergestellt wird. Dies kann zukunftsethisch übersetzt werden: Wenn die Interessen der zukünftigen Generationen (vgl. Brunnhuber, 2019) unsere eigenen wären, könnten wir auch dann in vollzogene Handlungen der Gegenwart einwilligen? In einige sicherlich ja, in manche vermutlich nicht. Eine ähnliche Idee formulierte Heinz Fischer (sinngemäß in: Welt in Balance): Handle stets so, dass zukünftige Generationen deine Handlungen als verantwortungsvoll bezeichnen können. Dies involviert jedoch zwei Fragen: (1) Welche Interessen haben zukünftige Generationen? (2) Welche Konsequenzen haben gegenwärtige Handlungen in der Zukunft? Auf beide Fragen wird in Brunnhuber (2019) ein Vorschlag für Antworten geliefert. 

 

Der Vorteil des Abwägungsgesetzes zwischen allgemeinen Handlungsmaximen und konkreten Handlungen besteht also darin, dass die GR ebenfalls angewendet wird, da auch diese zwischen Verallgemeinerbarkeit und Situationsadäquatheit vermittelt, d.h. allgemeine ethische Prinzipien keine deontologisch starren Vorgaben sind, weil sie übereinstimmen müssen, aber nicht deckungsgleich sind, sondern situationsgerecht angewendet werden (vgl. ''Principlism''), und den moralischen Intuitionen in einer konkreten Situation einen Spielraum lassen (vgl. Metaethischer Intuitionismus), was aber kein tugendethischer Ansatz ist, weil verallgemeinerbare ethische Prinzipien richtungsweisend sind. Somit: Im Regelfall werden die moralischen Intuitionen mit verallgemeinerbaren Prinzipien übereinstimmen, weil sie eben verallgemeinerbar sind, aber Ausnahmen sind möglich. Dies zu leisten qualifiziert das Weltethos als Weltethik. Wenn eine Vorgabe sehr allgemein ist, muss sie ohnehin situationsspezifisch ausgelegt werden. 

 

Nach dem Zugang über Empathie (Care-Ethik) ist die Goldene Regel ebenfalls, jedoch nur indirekt, ersichtlich, wenn angenommen wird, dass dieses Mitgefühl daher rührt, dass man sich eine Vorstellung von den Individuen in zukünftigen Gesellschaften macht. Dass Problem dabei ist jedoch, dass Mitgefühl stets durch konkrete Vorstellungen, Eindrücke oder Wahrnehmungen hervorgerufen wird. Es ist daher unseriös zu erwarten, dass Personen sich von zukünftigen Gesellschaften emotional tangiert fühlen, weil dies bestenfalls diffuse Vorstellungen über mögliche Zustände sein können, bedingt durch die zwei abstrakten, aber zentralen Aspekte „Zukunft“ und „Gesellschaft“. Abgesehen davon liefern Emotionen nur gegenwartsbezogene Motivationen, aber keine persistenten Motivationen, d.h. kurzfristig könnte dieses Mitgefühl zur ethischen Lebensweise anregen, doch mit dieser Kurzfristigkeit können keine Gesellschaften transformiert werden. Mitgefühl mag daher positiv sein, aber unzureichend. Das Abwägungsgesetz nutzt analog zur Empathie die menschliche Fähigkeit zum Perspektivenwechsel, aber ergänzt um das formale Element der Interessenabwägung (weil Interessen situationsbedingt inhaltlich variieren). Der Vorteil ist, dass nicht von möglichen Gesellschaftszuständen, die Mitgefühl hervorrufen, ausgegangen wird, sondern von Interessen, die Menschen haben werden (können). Damit stellt es eine Variante dar, die quasi als Mittelposition beide Elemente der anderen Varianten kombiniert und allem Anschein nach überzeugend zukunftsethisch angewendet werden kann, sowie kompatibel mit dem Weltethos-Gedanken. Damit wäre es also ein Kandidat für das eingangs angeführte Desiderat einer Zukunfts-Ethik. Der formale Charakter erlaubt nämlich eine Anwendung auf unbeschränkte Zeit. In Brunnhuber (2018) wurde das Humanitätsprinzip im Rahmen einer Entwicklungsperspektive interpretiert, in Brunnhuber (2019) als Ergänzung dazu die GR. Interessant ist nun, dass das Abwägungsgesetz in seiner zukunftsethischen Variante dies bereits implizit vorwegnimmt, nämlich in Form von Interessen (Humanitätsprinzip) und dem Perspektivenwechsel (GR).

 

Zusammenfassend: Es gibt daher mindestens drei ethische Verfahren, die alle zu einem Konsens gelangen, dass und wieso zukünftige Generationen in einer möglichst sicheren Gesellschaft leben sollten, d.h. konkret, dass gegenwärtige Generationen ihnen keine größeren Risiken aufbürdet sollten, als dies zwingend notwendig ist. Der Begriff des Risikos hat zudem den Vorteil, dass von tatsächlichen Konsequenzen abstrahiert werden kann, weil es um die Einteilung in Wahrscheinlichkeiten aller antizipierbaren Konsequenzen geht. Doch dies zu erörtern wäre ein eigener Beitrag.

  

(IV) Ausklang: Zwischen Pessimismus und Optimismus

 

Es sollte deutlich geworden sein, dass eine Neuausrichtung unserer Gesellschaft dringend Not tut. Eine Neuausrichtung aber verlässt das Alte, und sucht das Neue. Dazu ist eine neue Denkweise nötig, wie Albert Einstein in einem seiner berühmten Zitate zum Ausdruck gebracht haben soll, welches hier nochmals strapaziert wird (sinngemäß): Dieselbe Denkweise, die Probleme erzeugt hat, ist nicht imstande die Lösungen für diese Probleme zu formulieren. Herausforderungen gab es immer und wird es immer geben. Die Menschheit als Kollektiv lernt und entwickelt sich weiter. Das bedeutet nicht, dass aus den Erfolgen der Vergangenheit die Schlussfolgerung gezogen werden darf, dass alle Herausforderungen auch immer erfolgreich gemeistert werden, aber auch nicht, dass sie zwangsläufig nicht gemeistert werden. Anstrengung ist erforderlich. Kooperationen zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen notwendig, Einsichtsförderung und Eingeständnis von Fehlsichten genauso angebracht, wie die Einstellung der Lösungsorientierung. 

 

Das Weltethos liefert dafür einen durchaus gewichtigen „Werkzeugkasten“. Es soll jedoch auch ein anderer sehr dienlicher Hinweis an dieser Stelle gebührend honoriert werden. Der mehr als bekannte Zukunftsforscher Matthias Horx empfiehlt in seinem neuen Buch „15 ½ Regeln für die Zukunft“ die Position des Possibilismus – ganz im Sinne des hier bevorzugten Zugangs. Ausgangsbasis ist die Anerkennung einer Zeit der Unsicherheit(en). Doch er erklärt: Während im Pessimismus die Dankbarkeit für das bereits Erreichte verloren geht, aber im Optimismus eine übertriebene Bagatellisierung angesichts der Größe der Herausforderungen vorliegt, würdigt der Possibilismus Ambiguitäten als notwendigen Zwischenschritt. Wie Nana Walzer, ehemalige DRI-Mitarbeiterin „Krise“ definierte: Wenn das Alte nicht mehr funktioniert, aber das Neue noch nicht in Sicht ist, dann sind Ambiguitäten ein notwendiger Zwischenschritt. Diese Einsicht passt zur Annahme einer Entwicklungsperspektive: Zwischen einem robusten Zustand und dem nächsten robusten Zustand, liegt der Zwischenschritt der Veränderung. Diese Auffassung klingt zwar nicht nach Optimismus, aber auch nicht nach Pessimismus. Oder, um es mit Anton Zeilingers Paraphrase zusammenzufassen, die Wittgensteins Behauptung aus seinem Traktat korrigiert: Die Welt ist nicht alles, was der Fall ist, sie ist alles, was der Fall sein kann!Das bedeutet auch: Es wäre falsch, sich mit den Umständen abzufinden, wie dies nach einer Position der gelassenen Hoffnungslosigkeit behauptet wird. Nach der ''Growth Mindset''-Theorie ist es für Erfolg notwendig (vgl. Janszky/Abicht, 2018), nicht mit dem Status-Quo zufrieden zu sein, sondern dem aus dem Qualitätsmanagement bekannten Slogan der kontinuierlichen Verbesserung zu huldigen. Darin besteht Entwicklung: Solange Menschen noch Missstände wahrnehmen, ist die Entwicklung noch nicht abgeschlossen. 

 

 

 

Literatur: 

 

Adam, B., Groves, C. (2011): “Futures Tended: Care and Future-Oriented Responsibility.” Bulletin of Science, Technology & Society, 31/1.

 

Brunnhuber, R. (2019): Weltethos als ethisches Programm globaler Nachhaltiger Entwicklung, in: Hemel, U. [Hg.] (2019): Weltethos für das 21. Jahrhundert, Herder

 

Brunnhuber, R. (2018): Ethische Orientierung für eine Welt im Wandel. Logische Untersuchungen

zum Humanitätsprinzip in pragmatischer Absicht, Vortragsreihe des Human and Global

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Burnell, K., George, M. J., Vollet, J. W., Ehrenreich, S. E., Underwood, M. K. (2019): Passive social networking site use and well-being: The mediating roles of social comparison and the fear of missing out. Cyberpsychology: Journal of Psychosocial Research on Cyberspace, 13/3.

 

Carabelli, G., Lyon, D. (2016): Young people's orientations to the future: navigating the present and imagining the future, Journal of Youth Studies, 19/8.

 

Claisse, F., Delvenne, P. (2015): Building on anticipation: Dystopia as empowerment, Current Sociology, 63/2.

 

Cook, J. (2016): Young adults’ hopes for the long-term future: from reenchantment with technology to faith in humanity, Journal of Youth Studies, 19/4.

 

DRI (2019): „Pfeiler“ zur Entwicklung eines demokratischen Weltparlaments (UNPA). Interdisziplinäre Argumente im Rahmen einer Entwicklungsdynamik, Studienreihe des Human and Global Development Research Institute (DRI), Wien

Hemel, U. [Hg.] (2019): Weltethos für das 21. Jahrhundert, Herder

 

Janszky, S. G., Abicht, L. (2018): 2030. Wie viel Mensch verträgt die Zukunft? Leipzig

 

Mische, A. (2009): “Projects and Possibilities: Researching Futures in Action.” Sociological Forum

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Rolston, H. (1997): Können und sollen wir der Natur folgen? In: Dieter Birnbacher [Hg.] (1997): Ökophilosophie, Stuttgart

 

Saage, R. (1998): Bacons „Neu-Atlantis“ und die klassische Utopietradition, in: UTOPIE kreativ, Heft 93

 

Tavory, I., N. Eliasoph (2013): “Coordinating Futures: Toward a Theory of Anticipation.”

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Threadgold, S. (2012): ‘I reckon my life will be easy, but my kids will be buggered’: ambivalence in young people's positive perceptions of individual futures and their visions of environmental collapse, Journal of Youth Studies, 15/1.

 

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